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Verbotene Fangmethoden

Zu den verbotenen Fangmethoden zählen z.B. das Fischen mit Sprengstoffen (z.B. Handgranatenfischerei), Giften, Abzugeisen, Reißangeln, frei treibende Angeln, Lichtquellen, Schlingen, Betäubungsstoffen, Schusswaffen, Fallen – ausgenommen Reusen, „Neptunspeeren“ (gabelartigen Spießen), jeder anderen Art von Spießen sowie unter Einsatz von Elektroschockern. Verboten ist ebenfalls Tollkeulen von Fischen unter dem Eis, das Fischen in Fischpässen oder Fischwegen (Fischleiter) und das Fischen mittels Abdämmen, Absperren, Abzapfen oder Ablassen nicht geschlossener Gewässer. Auch das Angeln zwischen Sonnenuntergang und –aufgang (Nachtfischerei) ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Unter die verbotenen Fangmethoden fallen laut Gesetz auch die Fischerei während der verschiedenen Schonzeiten, das Angeln ohne Erlaubnisschein, an nicht freigegebenen Gewässern in fremden Revieren, das Nichtzurücksetzen von untermassigen Fischen. Fischwilderei wird ebenso streng bestraft wie das Wildern. Wo und unter welchen Umständen das Angeln verboten ist, kann bei den örtlich zuständigen Fischereibehörden erfragt, oder in den Gesetzesblättern nachgelesen werden.


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