Batterieentsorgung
Hinweis zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Gebrauchte Elektro- und Elektrogeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben* nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, Geräte, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.
In Österreich sind Sie gesetzlich** verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten Ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden.
Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. Bitte informieren Sie sich auch über Ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt- oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
* Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
** Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005.
Weitere Hinweise zur Entsorgung von Batterien:
Gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz weisen wir darauf hin, dass Sie als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet sind. Batterien können nach Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgegeben werden.
Wir weisen darauf hin, dass auch jeder Andere, der als Vertreiber Batterien an Endverbraucher abgibt, verpflichtet ist, vom Endverbraucher Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe oder im Versandlager (bei Onlinehändlern) abzugeben.
Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterie in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden!